Preise und Tarife
Ernährungsberatung
Das Honorar richtet sich nach den Richtlinien des Krankenversicherungsgesetz (KVG). Ärztlich verordnete Konsultationen werden von den Krankenkassen grössten Teils finanziert, sofern die Indikation im Leistungskatalog des Krankenkassenkonkordats aufgeführt ist. Liegt keine ärztliche Verordnung vor, richtet sich der Tarif nach den Empfehlungen des Schweiz. Verbandes Diplomierter Ernährungsberaterinnen (SVDE).
Ärztlich verordnet:
6 Sitzungen pro ärztliche Verordnung (10% Selbstbehalt)
